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   BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60   

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BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60 (https://dejure.org/1961,367)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1961 - 1 AZR 288/60 (https://dejure.org/1961,367)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - 1 AZR 288/60 (https://dejure.org/1961,367)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 208
  • NJW 1961, 2036
  • MDR 1961, 1045
  • GRUR 1962, 320
  • BB 1961, 826
  • DB 1961, 1395
  • DB 1961, 982
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.05.1940 - V 240/39

    Wem gebührt eine Vergütung, die sich der für eine Fideikommißverwaltung

    Auszug aus BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60
    Sowohl in der Rechtslehre wie in der Rechtsprechung ist die Präge, ob ein Angestellter, der ohne Wissen und Willen seines Arbeitgebers Schmiergelder angenommen hat, diese an den Arbeitgeber herausgeben muß, lebhaft umstritten (bejahend: RC-Z 99, 31; RGZ 146, 1S4; RGZ 164, 98; Palandt, EGB, 20. Auf 1. , § 667 Ann;.
  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    a) Im Hinblick auf einen etwaigen Anspruch auf Herausgabe erlangter Schmiergelder wegen Geschäftsanmaßung ist zu beachten, dass dem Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben eine Geschäftsanmaßung begeht und Schmiergeldzahlungen annimmt, grundsätzlich in Höhe der Schmiergeldzahlungen ein Herausgabeanspruch nach § 667, § 687 Abs. 2 Satz 1, § 681 Satz 2 BGB zusteht (vgl. etwa BAG 26. Februar 1971 - 3 AZR 97/70 - zu I 1 der Gründe; 14. Juli 1961 - 1 AZR 288/60 - BAGE 11, 208; BGH 20. März 2014 - 3 StR 28/14 - Rn. 5 mwN; 2. April 2001 - II ZR 217/99 - Rn. 7; 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89 - zu 2 der Gründe; 1. April 1987 - IVa ZR 211/85 -; 7. Januar 1963 - VII ZR 149/61 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 39, 1, jeweils mwN) .

    aa) Nach § 667 BGB umfasst die Herausgabepflicht "alle" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteile (vgl. etwa BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 29, BAGE 118, 16; vgl. auch BAG 15. April 1970 - 3 AZR 259/69 - zu I 3 der Gründe zur Berücksichtigung sämtlicher Schmiergelder sowie 14. Juli 1961 - 1 AZR 288/60 - BAGE 11, 208: Herausgabeanspruch in "leichten" und "schwerwiegenden" Fällen) bzw. "jeden" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteil (BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 2. April 2001 - II ZR 217/99 - zu II 2 a der Gründe "alles herauszugeben") , und setzt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht erst bei einer bestimmten prozentualen Höhe des Verhältnisses von Umsatz und Schmiergeldzahlung an.

  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

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  • LAG München, 08.05.2012 - 6 Sa 957/11

    Herausgabe erhaltener Schmiergelder

    667 BGB herauszugeben (BAG v. 26.2. 1971 - 3 AZR 97/70, AP BGB § 687 Nr. 5; BAG v. 15.4. 1970 - 3 AZR 259/69, AP BGB § 687 Nr. 4; ferner BAG v. 14.7. 1961 - 1 AZR 288/60, AP BGB § 687 Nr. 1; Hessisches LAG v. 25.1. 2008 - 10 Sa 1195/06, ZInsO 2008, 1094; LAG Niedersachsen v. 14.9. 2005 - 15 Sa 1610/03, LAGE BGB 2002 § 667 Nr. 2; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 611 BGB Rz. 23; HWK/Thüsing, 4. Aufl., § 611 BGB Rz. 366).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Zu Unrecht beruft sich die Revision des Angeklagten Z.demgegenüber auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe der seinem Angestellten von dritter Seite gezahlten "Schmiergelder" zubilligt (BAG NJW 1961, 2036; AP Nrn. 3, 4 und 5 zu § 687 BGB; BGHZ 39, 1 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; vgl. hierzu Steffen in RGRK BGB, 12. Aufl. § 667 Rdn. 7).
  • BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69

    Sondervergütung - Schmiergelder

    Wer als Angestellter oder sog. freier Mitarbeiter die Aufgabe hat, einen Betrieb technisch, zu be treuen und selbständig das für den Betrieb be nötigte Arbeitsmaterial (hier: Baustoffe) zu be stellen, ist nicht berechtigt, für solche Aufträge von den Lieferfirmen sich eine Sondervergütung ver sprechen und zahlen zu lassen» Tut er es doch, so muß er die empfangenen Schmiergelder an den Be triebsinhaber herausgebeno (Bestätigung von BAG 11, 208 = AP Nr» 1 zu § 687 BGB») .

    I» Entgegender Annahme der beiden Vorinstanzen steht der Beklagten die zur Aufrechnung gestellte Forderung zu» § 687 Abs» 2 in Verbindung mit § 681 Satz 2 und § 667 DGB führt dazu, daß der Kläger Sonderprovisionen der hicöOtroÄtigqn Art als sogenannte "Schmiergelder" an den Beklagten abführen muß, Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11, 208 = AP Nr, 1 zu § 687 BGB; BAG 12, 254 [274] = AP Nr, 1 zu § 611 BGB Erfinder [zu III 6]; AP Nr, 3 zu § 687 BGB [zu II 1 ]) und des Bundesgerichtshofs (BGIfZ 39, 1 [3] = AP Nr, 2 zu § 687 BGB [zu I, a E] = LM Nra 16 zu § 667 BGB), der auch das Schrifttum weitgehend zugestimmt hat (vgl, Isele in Anm, zu AP Nr, 1, 2 und 3 zu § 687 BGB und in RdA 1962, 52 ff» [55-57] mit weiteren Nachweisen), Von ihr abzuweichen besteht kein Anlaß, Die Voraussetzungen der genannten Vorschriften im einzelnen sind erfüllt,.

    solchen für ihn fremden Geschäfts zugleich im eigenen Namon mit der Lieferfirma eine ihn begünstigende Sondervercinbarung (Provisionsabrede) trifft, greift er in den Interessenbereich seines Auftraggebers ein und behandelt er das fremde Geschäft teilweise als sein eigenes (vgl, BAG 11, 208 [211] = AP Nr, 1 zu § 687 BGB), 2, § 687 Abs, 2 BGB setzt weiter voraus, daß der Mitarbeiter zu einer solchen Handlungsweise' nicht berechtigt ist, also eine Sondervergütung, wie sie der Kläger erhalten hat, nicht annehmen darf und dieses weiß.

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Das Bundesarbeitsgericht ist ohne nähere Begründung in einer nicht entscheidungserheblichen Bemerkung davon ausgegangen, daß der Geschäftsherr keinen Strafantrag stellen kann (BAG 11, 208, 212).
  • BAG, 26.02.1971 - 3 AZR 97/70

    Verkaufsleiter - Sonderprovision

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß sogenannte 11Schmiergelder" an den Geschäftsherrn nach §§ 687 Abs. 2, 68l Satz 2, 667 BGB herauszugeben sind (BAG 11, 208 = AP Nr. 1 zu § 687 BGB; BAG 12, 254 [274] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Erfinder [zu III 6]; AP Nr. 5 zu § 687 BGB [zu II 1]; AP Nr. 4 zu § 687 BGB).
  • BGH, 07.01.1963 - VIII ZR 149/61
    Deswegen sei der § 667 BGB nicht anwendbar und der Geschäftsherr könne die Herausgabe nur verlangen, wenn und soweit ihm Schadensersatzansprüche zustünden (vgl. die Nachweise in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 1961, NJW 1961, 2036 = AP, § 687 BGB Nr. 1 mit Anm. von Isele).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Urteil vom 14. Juli 1961 (aaO) eine Mittelmeinung vertreten.

  • BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87

    Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung eines vertraglichen

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber einen Anspruch aus § 687 Abs. 2 BGB gegen einen Betriebsberater zuerkannt, der als Angestellter eine ihm übertragene Beratung im Einvernehmen mit dem Kunden als eigenes Geschäft durchgeführt und dafür Honorare vereinnahmt hatte (BAG Urteil vom 22. August 1966 - 3 AZR 157/66 - AP BGB § 687 Nr. 3 mit Anmerkung Isele; vgl. auch BAG 11, 208, wo die Pflicht zur Herausgabe von Schmiergeldern an den Arbeitgeber aus § 687 Abs. 2 BGB hergeleitet wird).
  • OLG Bamberg, 23.10.1986 - 1 U 66/86

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Herausgabe erhaltener Schmiergelder; Durchsetzung

    Behandle aber jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er wisse, daß er dazu nicht berechtigt sei, so könne der Geschäftsherr die sich aus den §§ 681 S. 2, 667 BGB ergebenden Ansprüche geltend machen (§ 687 Abs. 2 BGB), also die Herausgabe der Schmiergelder verlangen (vgl. BAG 11, 208).
  • BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63

    Verurteilung wegen Untreue; Verurteilung wegen unterlassener

  • BAG, 22.08.1966 - 3 AZR 157/66

    Angestellter Betriebsberater - Verpflichtungen aus Arbeitsvertrag - Eigenes

  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64

    Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung

  • BGH, 07.10.1961 - VI ZR 248/60

    Rechtsmittel

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